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In Seite Heizkostenverteiler:

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Beim elektronischen Heizkostenverteiler werden die Temperatur des Heizkörpers und die Temperatur der Raumluft durch jeweils einen Sensor erfasst. Die Temperaturdifferenz wird von einem elektronischen Rechenwerk integriert und auf einem LC-Display oder elektromechanischem Zählwerk in Form von Zählschritten angezeigt. Bei einfacheren Heizkostenverteilern kann der Raumtemperaturfühler auch fehlen (Einfühlergerät). In diesem Fall wird eine konstante Raumtemperatur angenommen. Auch ein Zweifühlergerät lässt bei bestimmten Betriebsbedingungen, z. B. bei Manipulationsversuchen, die Raumtemperatur unberücksichtigt.

Ähnlich der Kaltverdunstung beim Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip kann es auch beim elektronischen Heizkostenverteiler trotz ausgeschalteten Heizkörpers zu Zählschritten kommen. Der Effekt tritt bei hoher Umgebungstemperatur auf, z. B. bei außergewöhnlich hohen Temperaturen im Sommer. Diese Eigenschaft könnte technisch vollkommen unterdrückt werden, ergibt sich allerdings aus den Vorgaben der technischen Vorschriften (EN 834), die von den Herstellern eingehalten werden müssen, damit die Erfassungsgeräte zugelassen werden.

Die Energieversorgung des Rechenwerks erfolgt durch eine Batterie. Bei älteren Geräten wird diese bei der jährlichen Hauptablesung durch den Ableser ausgetauscht. Aktuelle Geräte (2004) enthalten eine fest eingebaute Lithium-Batterie, die den Heizkostenverteiler bis zu zehn Jahre versorgen kann. Danach wird entweder der gesamte Heizkostenverteiler oder das Vorderteil ausgetauscht, da auch die anderen elektronischen Bauteile nach dieser Zeitdauer ihre erwartete Lebensdauer erreicht haben.

Elektronische Heizkostenverteiler bieten gegenüber den Geräten nach dem Verdunstungsprinzip zusätzliche Funktionen:

  • Stichtagsablesung: Der Heizkostenverteiler speichert zu einem Stichtag (z. B. 31. Dezember) den Ablesewert (aktueller Verbrauchswert) unter dem Alt- bzw. Vorjahreswert (M … Memory) ab und beginnt wieder bei Null zu zählen. Die Ablesung kann zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Stichtag stattfinden. Der Ablesewert bleibt zur Beweissicherung bis zum nächsten Stichtag gespeichert. Am nächsten Stichtag wird der aktuelle Verbrauchswert wieder auf den bereits gespeicherten Vorjahreswert (M) gespeichert – und zwar additiv. So wird auch der gesamte Verbrauch gespeichert, und man kann, selbst wenn in einem Jahr (oder mehreren Jahren) nicht abgelesen werden konnte, den exakten Verbrauch nachvollziehen. Hierzu wird der letzte abgelesene Vorjahreswert (M) vom neu abgelesenen Vorjahreswert (M) abgezogen, und die Differenz ergibt den exakten Verbrauch zwischen der letzten bekannten Ablesung und der neuen Ablesung.
  • Speichern der Monatswerte: Der Heizkostenverteiler speichert den Ablesewert eines jeden Monats. Dadurch entfallen Zwischenablesungen bei Nutzerwechsel.
  • Ablesen per Funk: Die Ablesewerte werden per Funk (oft gemäß Open-Metering-System-Standard im Frequenzband um 868 MHz für Short Range Devices)[1][2][3] zu einem oder mehreren Empfängern außerhalb der Wohnung übertragen. Beim Walk-by-Verfahren kommen mobile Empfänger zum Einsatz, die der Ableser mit sich führt und temporär in Funkreichweite der abzulesenden Heizkostenverteiler (meist ins Treppenhaus). Die Alternative sind stationäre Datensammler, die als Gateway fungieren. In beiden Fällen muss der Ableser die Wohnung nicht mehr betreten.[4] Die Stichtagswerte und meist auch alle Monatsendwerte werden einige Male gesendet und in den Datensammlern gespeichert. Diese Daten können vor Ort ausgelesen werden oder per Internet (beispielsweise via GSM oder UMTS) vom Messdienst abgerufen werden.
  • Prüfsummenbildung: Der Heizkostenverteiler berechnet aus diversen Daten eine Prüfsumme, aus der im Nachhinein Ablesefehler, Störungen oder Manipulationsversuche zu erkennen sind.