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In Seite Rhein-Maasländisch:
"1827 wurde beispielsweise auch der Gebrauch des Niederländischen im damaligen Regierungsbezirk Münster offiziell verboten und nur noch im beschränkten Rahmen als Kirchensprache der Altreformierten (Grafschaft Bentheim) zugelassen.
Rhein-Maasländisch stellt das Pendant zum Ijsselländischen dar, einer Sprachvariante des Niederdeutschen (Plattdeutschen), die im Overijsselgebiet beheimatet war und auf niedersächsischen Dialekten beruhte. Dennoch ist zu beobachten, dass sich beide Varianten (Rheinmaasländisch und Ijsselländisch) in einem engen Dialekt- und Schreibsprachenkontinuum befanden, die auf beiden Seiten der Dialektgrenze (Einheitsplurallinie zwischen Westfälisch und Niederländisch) nahezu identisch waren.
Für das Gebiet der Overijssel kam der Begriff „Ostniederländisch“ auf. Das Deutschniederländische war ein Konzept, das auch das „Ostniederländische“ umfassen sollte.