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In Seite Konsensdemokratie:

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Das Streben nach Konsensus, also über das Prinzip der Mehrheitsentscheidung hinauszugehen, ist eine bewusste Anstrengung segmentärer Gesellschaften[1]. Es ist einfacher, eine mehrheitliche Übereinstimmung herzustellen als einen Konsensus zu erreichen. Diese Tatsache ist den Beteiligten bewusst, aber sie verwerfen den Weg des geringsten Widerstands aus folgendem Grund: Für sie ist die Meinung der Mehrheit an sich keine ausreichende Basis zur Entscheidungsfindung, weil dabei der Minderheit das Recht darauf vorenthalten wird, dass sich in der gegebenen Entscheidung auch ihr Wille widerspiegelt.

Oder um es mit den Begriffen des Konzepts der Repräsentation auszudrücken: Es entzieht der Minderheit das Recht auf Repräsentation in der fraglichen Entscheidung.[2] Repräsentiert zu sein gilt in Konsensdemokratien als menschliches Grundrecht. Jeder Mensch hat also das Recht, nicht nur im Rat repräsentiert zu werden, sondern auch im Prozess des Beratschlagens selbst in Bezug auf jede Sache, die für seine Interessen oder die seiner Gruppe relevant ist. Aus diesem Grund ist das Konsensprinzip so wichtig. Als pragmatischer Grund wird angeführt, dass wiederholtes Nicht-repräsentiert-sein zu Unzufriedenheit führt und damit die Balance der Gemeinschaft gefährdet.