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In Seite Geschichtsdidaktik:

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Gegenwärtige Forschungsprobleme der Geschichtsdidaktik betreffen unter anderem:

  • die Frage der Schwierigkeitsstufung, der Schüler- und Altersgerechtigkeit des Lernens und damit der Lernprogression: Frühere Überzeugungen, dass die Kindes­entwicklung in fest vorgegebenen, auf Reifung basierenden Entwicklungsstufen verlaufe, sind seit den späten 1960er Jahren stark kritisiert worden. Forderungen, dass der Geschichtsunterricht mit seinen Inhalten, Zielen und Methoden dieser Entwicklung zu folgen habe, haben daher an Überzeugungskraft verloren – somit aber auch die Schlussfolgerung, dass Geschichtsunterricht wegen des erforderlichen Abstraktions­vermögens (Was ist „Staat“, „Gesellschaft“, „Schicht“?) erst ab einem Alter von etwa zehn bis elf Jahren überhaupt möglich sei und sich zunächst nur an kindgemäßen Themen orientieren müsse. Unbestritten haben jüngere Kinder andere inhaltliche Interessen. Andererseits: Der Wandel ihrer Denkformen ist zwar individuell verschieden, doch kann nicht jedem Kind alles jederzeit gelehrt werden. Zurzeit liegt kein ausgearbeitetes System einer kategorialen Unterscheidung von Schwierigkeitsstufen historischer Denk- und Lernaufgaben vor – weder für die Unterscheidung von Niveaus noch für ein ausgearbeitetes Modell der Lernprogression.
  • die Herausforderung durch die Umstellung der Bildungspolitik auf die Formulierung von Kompetenzmodellen und Bildungsstandards; diese Diskussion wird in den zentralen Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geführt, so dass der Geschichtsunterricht an diese Diskussion Anschluss finden sollte.
  • die Herausforderung durch die Interkulturalität und die weitergehende Transkulturalität, die sowohl innerhalb der deutschen Gesellschaft als auch global (Internet, Urlaubs- und Wirtschaftskontakte durch die wachsende Globalisierung) einen weiter thematisch und kategorial nationalstaatlich bestimmten Geschichtsunterricht fragwürdig macht. Über das Ziel historischen Lernens hat die Gesellschaft neu nachzudenken. Die Integration aller Lernenden in die (nationale) Gemeinschaft kann nicht das vorherrschende Ziel sein. Eine Alternative könnte die Befähigung sein, sich in einer heterogenen Gesellschaft zu orientieren. Geschichtsunterricht soll daher nicht Sinnstiftung betreiben, sondern zu einer selbständigen Sinnbildung befähigen, die die kulturelle Andersheit des jeweils Anderen anerkennt (Inklusion). Dem steht der Anspruch auf die staatliche Durchsetzung universaler Normen wie der Menschenrechte auch gegen andersartige kulturelle Traditionen entgegen. Weiterhin bleibt offen, welche Rolle die kulturelle Tradition der Mehrheit als mögliche Leitkultur hat, die zum Zusammenleben berechtigte Vorgaben macht. Z. B. stößt der Umgang mit der deutschen Verantwortung für den Holocaust am jüdischen Volk bei Immigranten­kindern auf ein völlig anderes Verhältnis zu dieser Frage, besonders wenn sie aus islamischen Familien mit einer israel­kritischen Haltung stammen.