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In Seite Stromsteuergesetz (Deutschland):

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Die Stromsteuer wurde zum 1. April 1999 eingeführt, um lt. Gesetzesbegründung Energie durch höhere Besteuerung zu verteuern (und damit dem Beispiel anderer EU-Staaten, wie z. B. Dänemark, den Niederlanden und Österreich zu folgen) sowie um über eine Entlastung der Beitragszahler in der Sozialversicherung die Lohnnebenkosten zu senken.[1] Sie war gemeinsam mit einer Erhöhung der Mineralölsteuer Teil des Einstiegs in die Ökologische Steuerreform, mit der Energie verteuert und Arbeit billiger gemacht werden sollte.

Die Einnahmen aus der Steuer wurden bei Einführung zu ca. 90 % zur Finanzierung des Zuschusses in die Rentenkasse verwendet. Dadurch konnte der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Rentenversicherung abgesenkt werden. Im Jahr 1998 – vor Einführung der Stromsteuer – betrug der Arbeitgeberanteil noch 10,15 % (50 % des gesamten Beitragssatzes von 20,3 %); durch die Einnahmen aus der Ökosteuer (neben der Stromsteuer auch ein Aufschlag auf die Mineralölsteuer) konnte zum 1. April 1999 der Beitragssatz auf 19,5 % (und dementsprechend der Arbeitgeberanteil auf 9,75 %, also um 0,4 %) verringert werden. Im Jahr 2013 beträgt der Gesamtbeitragssatz 18,9 %, der Arbeitgeberanteil daher 9,45 %.