Citation Hunt

Das unten stehende Wikipedia-Snippet wird von keiner verlässlichen Quelle unterstützt. Kannst du eine finden?

Klicke auf Verstanden!, um zu Wikipedia zu gehen und das Snippet zu reparieren, oder Nächstes!, um ein anderes zu sehen. Viel Glück!

In Seite Israelische Sperranlagen (Westjordanland):

"

Die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) wurde von Israel stark kritisiert, da dem israelischen Argument, dass es sich nach UN-Charta Artikel 51 um eine Anlage zur Selbstverteidigung handele, nicht entsprochen wurde. Der IGH argumentierte, dass Angriffe auf Israel von Gebieten aus erfolgten, über die Israel die Kontrolle habe, und das Selbstverteidigungsrecht folglich nicht anwendbar sei. Israel entgegnete, dass schon in der Tatsache, dass es zu Attentaten kommt, der Beweis liege, dass keine ausreichende Kontrolle vorhanden sei, und dass außerdem manche der Attentäter auch aus Gebieten mit palästinensischer Verwaltung stammten. Die Anlage entspricht nach israelischer Lesart mit Blick auf die terroristischen Angriffe aus den Palästinensergebieten beiden Bedingungen des Artikel 51 für eine rechtmäßige Selbstverteidigung: militärische Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit:

Kritisiert wurde von Beginn an die Übernahme bestimmter Termini der UN-Vollversammlung. Diese sei eine politische Körperschaft, deshalb sei eine Übernahme ihrer Wortwahl „palästinensische besetzte Gebiete“ durch den IGH ohne Verweis auf das rechtliche Dilemma um das gesamte Gebiet bereits eine einseitige Entscheidung, die auch nicht in den Entscheidungen des UN-Sicherheitsrats reflektiert würde. Die Bezeichnung eines Territoriums als „zugehörig zu einer Entität“ impliziere, dass diese Entität ein Staat oder Völkerrechtssubjekt sei. Dies träfe aber auf die Palästinensischen Autonomiegebiete nicht zu, die sich auch nie selbst als Staat bezeichnet hätten. Dieser Sichtweise schloss sich teilweise auch der niederländische IGH-Richter Pieter Kooijmans in einer abweichenden Meinung zu dem Urteil an: „Das Gericht hat es unterlassen, eine Position in Bezug auf die territorialen Rechte und den endgültigen Status zu beziehen.“ Auch die Relevanz der Grünen Linie für die Entscheidung des Gerichts wurde bestritten. Der israelische Völkerrechtler Robbie Sabel von der Hebräischen Universität Jerusalem etwa schrieb dazu:

Sabel erklärt insbesondere die Ausweitung des Begriffs „besetztes palästinensisches Gebiet“ auf Ost-Jerusalem für widersprüchlich, insbesondere in Bezug auf das jüdische Viertel der Altstadt und andere Gebiete, aus denen alle Juden im Zuge des Unabhängigkeitskrieges von Jordanien vertrieben worden waren.

Kritisiert wurde weiterhin, dass das Gericht die Anwesenheit Jordaniens in den Gebieten vollkommen ignoriert habe, womit ausgeblendet würde, dass Israel 1967 die Gebiete erst als Reaktion auf den Beschuss durch Jordanien eingenommen habe. Diese Position wurde auch von der britischen Richterin Rosalyn Higgins in einer abweichenden Meinung vertreten, in der sie schrieb:

Einseitigkeit wurde von israelischer Seite auch dem Paragraphen 70 der Stellungnahme attestiert. Hier werde das Völkerbundsmandat für Palästina genannt, ohne aber in irgendeiner Form die Tatsache zu erwähnen, dass dort eine „Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina“ beschlossen worden sei, was zu diesem Zeitpunkt sowohl nach Ansicht des Völkerbundes als auch der britischen Mandatsmacht das ganze Gebiet westlich des Jordans (also einschließlich des Westjordanlandes) bedeutet hätte.

Neben kritischen Völkerrechtlern äußerten sich auch israelische Politiker ablehnend über das Urteil. Der damalige israelische Finanzminister Benjamin Netanjahu spielte in seiner Kritik auf die „politische Natur“ der Vollversammlung an und meinte in Blick auf die Folgen des Urteils:

Der Oppositionsführer Schimon Peres meinte, der IGH „ignoriert die Tatsache, dass das Recht auf Leben ein fundamentales Menschenrecht ist“, und kritisierte das Gericht dafür, den Hauptgrund für den Bau zu vernachlässigen, nämlich den palästinensischen Terror.