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In Seite Kamerun (Kolonie):

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Seit 1862 waren deutsche Handelshäuser in Gabun tätig, darunter das Hamburger Haus Woermann, dessen Agent Emil Schulz zugleich als kaiserlicher Konsul mit Amtsbefugnissen bis zum Kamerunästuar fungierte. 1868 errichtete Woermann die erste deutsche Faktorei in Duala. Am 19. März 1884 ernannte Reichskanzler Bismarck den Afrikaforscher und bisherigen deutschen Generalkonsul in Tunis, Gustav Nachtigal, zum kaiserlichen Kommissar für die Westküste Afrikas, mit dem Auftrag, die für den deutschen Handel interessanten Gebiete unter deutsches Protektorat zu stellen. Hierzu gehörte auch der Küstenstrich zwischen dem Nigerdelta und Gabun, insbesondere der gegenüber der Insel Fernando Poo in der Bucht von Biafra gelegene Teil.

Am 10. Juli 1884 traf der von Togo kommende Reichskommissar Nachtigal auf der Möwe in Duala ein. Nach der Unterzeichnung von Schutzverträgen zwischen der deutschen Delegation und den wichtigsten Führern der Duálá, Ndumb’a Lobe (King Bell) und Ngand’a Kwa (Akwa), am 11. und 12. Juli 1884 kam es am 14. Juli in Duala zur Hissung der deutschen Flagge und Erklärung der „Schutzherrschaft“. Der fünf Tage später eintreffende britische Konsul Hewett, der Kamerun für England in Besitz nehmen wollte, musste sich mit einem förmlichen Protest begnügen. Er erhielt den Spitznamen „The too late consul“.[1]

Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Duálá-Clans wurden im Dezember 1884 durch Mannschaften der Korvetten Bismarck und Olga unter dem Befehl von Konteradmiral Eduard von Knorr unterdrückt. Die Kämpfe richteten sich zwar nicht primär gegen die deutsche Herrschaft, markieren aber mit der Unterdrückung durch die Kaiserliche Marine den Beginn der militärischen Unterwerfung der Kolonie.

Die vorläufigen Grenzen der Kolonie wurden ein Jahr später auf der Kongo-Konferenz (Kongo-Akte) in Berlin festgelegt. Der endgültige Grenzverlauf beruhte auf den Verträgen vom 3. Mai 1885 (mit Großbritannien), 24. Dezember 1885 (mit Frankreich), 27. Juli 1886 (mit Großbritannien), 2. August 1886 (mit Großbritannien), 14. April 1893 (mit Großbritannien), 15. November 1893 (mit Großbritannien), 15. März 1894 (mit Frankreich), 1901 und 1902 (mit Frankreich) und 1908 (mit Frankreich).

Bedeutend vergrößert wurde die Kolonie noch einmal im Jahr 1911 im Marokko-Kongo-Abkommen auf Kosten der französischen Kolonien in Zentralafrika (Neukamerun). Ein kleineres Gebiet im Nordosten Kameruns, der sogenannte Entenschnabel, wurde stattdessen Französisch-Äquatorialafrika einverleibt.[2] Die vorherige Fläche der deutschen Kolonie wurde nachfolgend Altkamerun genannt.[3] Durch ein deutsch-britisches Grenzabkommen kam 1913 noch die Bakassi-Halbinsel zu Kamerun.[4][5]