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In Seite Modul (Hochschule):

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Die erhoffte Vereinfachung der Anerkennung von Studienleistungen bei einem Hochschulwechsel hat sich nicht eingestellt. Konnte vor der Umsetzung des Bologna-Prozesses und Einführung des European Credit Transfer Systems (ECTS) in einem Magister- oder Diplomstudiengang beispielsweise ein einführender Grundkurs weitgehend problemlos an der neuen Hochschule, die eine ähnliche Lehrveranstaltung im Angebot hatte, anerkannt werden, so spielt bei der Anerkennung heute nicht allein der Veranstaltungstitel mit den damit in Zusammenhang gebrachten Lerninhalten und Studienleistungen eine Rolle, sondern auch der in ECTS-Kreditpunkten gemessene Lernaufwand. Ist das Modul an der ersten Hochschule beispielsweise mit sechs Kreditpunkten belegt und sind am neuen Hochschulort nur drei Kreditpunkte für ein Modul gleichen Titels vorgesehen, verliert der Studienortwechseler in der Regel drei Kreditpunkte, die nicht in sein neues Leistungskonto übertragen werden können. Im umgekehrten Fall, in dem das Modul an der neuen Hochschule mit einem höheren Lernaufwand und somit einer höheren Kreditpunktzahl belegt ist, fehlen ihm Punkte für die vollständige Anrechnung der an seiner früheren Hochschule erbrachten Studienleistung. In dieser Angelegenheit sind die Regelungen der Prüfungsordnungen der einzelnen Hochschulen genau zu betrachten; zudem kann sich die Vorgehensweise (und Großzügigkeit bei der Anerkennung) von Ort zu Ort unterscheiden. An einigen Hochschulen wird intern ein dem Studierenden gegenüber großzügiges Vorgehen bei der Anerkennung empfohlen; ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht dennoch nicht. Es kann durchaus argumentiert werden, dass das Modul mit der geringeren Punktzahl eine geringere Durchdringung des Stoffes erzielt habe und somit nicht mit dem Modul mit der höheren Kreditpunktausstattung korreliere; gegebenenfalls muss das Modul an der neuen Hochschule ganz oder teilweise wiederholt werden.