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In Seite Adel:
"Der Adelsname war ursprünglich eine Herkunftsbezeichnung, bezogen auf den Familienstammsitz. Bei Orts- oder Besitzwechsel wechselte man seinerzeit auch den Namen – so wurden aus Grafen von Arnstein die Grafen von Barby, als diese die Herrschaft über die Burg Barby übernahmen. Manchmal hängte man den neuen Besitz auch als zusätzlichen Namensbestandteil an („von“ Stein „zum“ Altenstein). Desgleichen bilden sich so die Nebenlinien (weshalb heute manchmal die Stamm- und die Nebenlinie durchgekoppelt angegeben werden: „Habsburg-Laufenburg“, „von Habsburg zu Laufenburg“ oder „von Laufenburg“). Erst im Laufe der frühen Neuzeit, parallel zur Entstehung moderner Familiennamen, wurde das „von“ zu einem vom Besitz unabhängigen, während das „zu“ ein vom Besitz abhängiges Adelsprädikat blieb. Dass heute „von und zu“ ein Ausdruck für „von hohem, altem Adel; vornehm“ ist,[1] liegt daran, dass ein „von und zu“ nur ein Adeliger führen konnte, der noch in der Neuzeit am alten Stammsitz der Familie ansässig war, und so unverkennbar Altadel in Primogenitur (so „von und zu Liechtenstein“, während die Nebenlinien etwa „von Liechtenstein zu Nikolsburg“ hießen).
Manche Adelsgeschlechter haben auch ganz gewöhnliche Familiennamen (Fuchs, Frübös, Gross, Gans, Pflugk, Stein, Schwarz), Sippennamen (Beissel, Knuth, Schilling, Landschad) oder Bezeichnungen von Ämtern (Marschall, Schenk, Truchsess, Droste, Spies). Diesen Namen wurde der jeweilige Wohnsitz mit dem Prädikat „von“ oder „zu“ hinzugefügt (Gans zu Putlitz, Marschall von Bieberstein, Schenck zu Schweinsberg, Schenk von Stauffenberg, Droste zu Hülshoff). Wurden später in Deutschland durch Nobilitierung aufgrund von Verdiensten auch bürgerliche zu adligen Namen (von Goethe, von Schiller usw.), behielt man im Reichsadel und in Österreich die Tradition bei, dass eine Ortsbezeichnung im Adelsnamen geführt werden soll (zum Beispiel Fischer von Erlach), die meist irgendeinen Bezug zu der in den Adelsrang erhobenen Person aufwies (bürgerlicher Wohnsitz, Erbgut oder Erbhof, oder – wie im genannten Falle – vom Familiennamen der Mutter: Fischer ist der Familienname des Vaters und die Mutter war eine geborene Erlacher).
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