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In Seite Polizeiliche Aufgabe:

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Eine Polizeiliche Aufgabe besteht für die deutsche Polizei aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes (Letzteres ist nur für die jeweilige Landespolizei verbindlich). Sie ist Grundsatz jeglichen polizeilichen Handelns und wird durch die Befugnisse beim Vollzug des Eingriffsrechtes ergänzt, nie jedoch ersetzt. Man unterscheidet zwischen originären und zugewiesenen Aufgaben sowie polizeiinternen Ersuchen.