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In Seite Kerckerinck:

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Bertolds Sohn Bernhard (* 1596) hatte einen Sohn Matthias (* 1628; † 1684), Amtmann von Kastellaun, der von seinem unverheirateten Onkel Mathias (s. o.) nach dessen Tod Haus Stapel zurückerhielt.

Sein Sohn Johann Ludwig von Kerckerinck zu Stapel (* 1671; † 1750) war der eifrigste Verfechter des münsterschen Erbmännerstreits, der über mehrere Jahrhunderte dauerte und somit als wohl längster Rechtsstreit Deutschlands in die Geschichte einging. Er wurde erst 1709 durch Urteil Kaiser Josephs I. in Wien zugunsten der Erbmänner entschieden. Die Erbmännerfamilien Kerckerinck waren von Anfang an Mitführer der Prozessgemeinschaft. Bertold Kerckerinck (zu Giesking) und Johann Kerckerinck (zur Borg) vertraten 1597 mit elf anderen Familien (darunter Schenckinck sowie Droste zu Hülshoff) den Prozess erfolgreich gegen Ritterschaft und Stift, nachdem die römische Rota 1573 zwar erneut zu ihren Gunsten entschieden hatte, die Gegenseite aber nicht nachgeben wollte und Revision verlangte. 1607 mussten die Erbmänner ihrerseits erneut klagen und auch der Dreißigjährige Krieg (1618–1648) brachte den Streit nicht zum Erliegen. 1681 ging es wieder zur Sache und am 30. Oktober 1685 entschied das Reichskammergericht zu Speyer nach 88 Jahren allein vor dieser Instanz erneut zugunsten der Erbmänner. Jedoch gingen ihre Gegner dagegen in Revision. Um die dennoch mögliche vorläufige Vollstreckung des Urteils zu erreichen, verpfändeten zur Sicherheitsleistung 1686 zwölf Erbmänner alle ihre Güter für den Fall des Unterliegens. Die Revision des „Kurfürstlichen Kollegiums“ wurde schließlich 1707/1708 auf dem Reichstag zu Regensburg behandelt, allerdings ohne Ergebnis, sodass Kaiser Joseph I. als höchstrichterliche Instanz am 19. Dezember 1709 in Wien die Sache vorgelegt bekam und am 10. Januar 1710 – unter Mitwirkung von Prinz Eugen – endgültig zugunsten der Erbmänner entschied und schon am 25. Juni 1710 Jobst Stephan von Kerckerinck zur Borg in den Stand des Reichsfreiherrn erhob.

Johann Ludwig von Kerckerinck zu Stapel besorgte beim kaiserlichen Hofe in Wien sowohl für sich als auch für seinen entfernten Verwandten auf Haus Borg den erblichen Titel als Reichsfreiherr; er ließ danach auf seinem Sitz Haus Stapel den prächtigen Torturm errichten. Sein Sohn war Franz Hermann Freiherr von Kerckerinck zu Stapel (* 1713; † 1778, Domherr), dessen Sohn Johann Franz (* 1739; † 1792, Domherr). Dessen Tochter Maria Theresia Freiin von Kerckerinck zu Stapel (* 1786; † 1870) heiratete im Jahr 1801 – erst fünfzehnjährig – Ernst Konstantin von Droste zu Hülshoff (* 1770; † 1841), den Bruder von Annettes Vater Clemens-August II. von Droste zu Hülshoff. Die Eheleute nannten sich nun von Droste-Kerckerinck zu Stapel und hatten 22 Kinder, von denen keines (legalen) Nachwuchs hatte. Annette berichtet in ihren Briefen gelegentlich von den ungeliebten Stapeler Cousinen, denen sie Unterricht erteilen musste. Die letzte Nachkommin der Kerckerincks, Ludovica Freiin von Droste-Kerckerinck zu Stapel, verstarb 1880, womit dieser adelige Kerckerinck-Zweig erlosch und Haus Stapel an die Familie Droste zu Hülshoff zurückfiel.[1]

Eine Tochter aus der 22-köpfigen Stapeler Kinderschar soll der Überlieferung nach um 1820 von einem Knecht aus Havixbeck geschwängert worden sein; das Kind – ein Sohn – wurde heimlich an eine Pflegefamilie in Nottuln abgegeben, und es gibt Hinweise, dass dessen Nachkommen heute in Lothringen leben – mit einem Familiennamen, der auf die Abkunft von Droste schließen lässt.