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In Seite Sparta:

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Die konkrete Entstehung und Entwicklung der Verfassung Spartas in archaischer Zeit lässt sich aufgrund antiker Überlieferung nicht lückenlos nachvollziehen. Ab klassischer Zeit führten antike Schriftsteller sie auf den legendären Verfassungsstifter Lykurg sowie eine Große Rhetra (,Spruch‘) zurück. Sparta unterschied sich von anderen griechischen Stadtstaaten vor allem durch die Institution des Doppelkönigtums, das eher einem kollegial besetzten, aber nach dynastischem Prinzip besetzten Führungsamt entsprach. Zu den übrigen wichtigen Einrichtungen gehören die fünf leitenden Kontrollbeamten (Ephoren). Führende Beamte unter anderen Amtsbezeichnungen und mit anderen Kompetenzen gab es auch in den meisten anderen griechischen Städten, ebenso wie eine Ratsversammlung, die in Sparta Gerusia hieß, und eine Volksversammlung, die unter dem Namen Apella (oder Ekklesia) in den Quellen erwähnt wird.

Spartas Verfassung wurde seit Aristoteles oft als Mischform aus Demokratie, Oligarchie und Monarchie bezeichnet, obwohl die oligarchisch-aristokratischen Elemente dominierten.[1] Politische Teilhabe war in Sparta nur einer kleinen Minderheit von Vollbürgern vorbehalten, den Spartiaten, die sich in Mahlgemeinschaften (Syssitien) trafen. Um ihre Versorgung kümmerten sich die unfreien Heloten, die jeweils an das Landlos (klaros) eines Spartiaten gebunden waren. Innerhalb der Verfassung hatten die freien, aber politisch rechtlosen Periöken Heeresfolge zu leisten.