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In Seite Strafvollzug:

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Der gegenwärtige Strafvollzug in Deutschland war zunächst durch das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) sowie durch bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften (VVen) bundeseinheitlich gesetzlich geregelt. Die VVen stellen keine verbindlichen Rechtsvorschriften dar, sondern sind lediglich (justizverwaltungsinterne) Ermessens- bzw. Auslegungsrichtlinien. Durch die Föderalismusreform von 2006 wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Einzelne Bundesländer haben bereits eigene Strafvollzugsgesetze erlassen, die in ihrem Geltungsbereich dem ansonsten weitergeltenden Bundesrecht vorgehen.