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In Seite Bildungssystem in der DDR:

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Die Krippen nahmen Kinder im Alter von wenigen Wochen bis zum dritten Lebensjahr auf. Für die Mütter galt es, eine Schutzzeit einzuhalten, bevor die Kinder werktags in die Krippe gegeben werden durften, um die Mutter-Kind-Bindung der ersten fünf bis sechs Lebenswochen nicht zu beschädigen oder zu zerstören.

Hauptaufgabe der Krippen war die Pflege der Kinder. Die medizinische Betreuung und Überwachung waren sehr gut ausgebaut und umfassten regelmäßige unterschiedliche Untersuchungen sowohl zur körperlichen als auch zur psychischen und kognitiven Entwicklung der Kinder. Des Weiteren kümmerte sich die Kinderkrippe um den Impfschutz; das Ablehnen von Impfungen durch die Eltern war nicht möglich.

Seit den 1960er Jahren erfolgte die Arbeit nach einem staatlichen Erziehungsplan mit dem Titel „Pädagogische Aufgaben und Arbeitsweise in Krippen“, vergleichbar mit dem staatlichen „Bildungs- und Erziehungsplan“ für die Kindergärten. Ziel waren das Trockensein vor dem Ende des zweiten Lebensjahres und die frühzeitige Anpassung an die Normen des Kollektivs.

Die Kinderkrippen folgten dem Grundsatz der Tagesschule, hatten also ganztägig geöffnet, in der Regel von 6 Uhr bis 18 Uhr, bisweilen auch bis 19 Uhr. In vielen Städten wurden Wochenkrippen eingerichtet, in denen die Kinder je nach den Umständen (zum Beispiel bei Erkrankung der alleinstehenden Mutter oder für Schichtarbeiter) für die Werktage, aber teilweise auch für eine längere Zeit aufgenommen wurden. Die in der DDR führende Krippenforscherin Eva Schmidt-Kolmer konnte in ihren Untersuchungen feststellen, dass die Unterbringung in Wochenkrippen sich stark negativ auf die kindliche Entwicklung auswirkte.[1] Auch waren Kinder, die die Wochenkrippe besuchten, wesentlich krankheitsanfälliger als andere Kinder. So erkrankten laut einer von der Kinderärztin Gerda Jun 1957/58 durchgeführten Studie durchschnittlich 53 % der Wochenkrippenkinder im ersten Lebensjahr drei- bis fünfmal und 13 % häufiger als fünfmal. Zum Vergleich: Von den Kindern, die keine Krippe besuchten, erkrankten 22 % im ersten Lebensjahr einmal, 6 % zweimal und 71 % kein einziges Mal.[2]

Die als Essensbeitrag erhobene Krippengebühr betrug je Kind monatlich 27,50 Mark. In den 1980er Jahren bestanden offiziell für 80 % der Kinder Krippenplätze, in einigen Großstadtgebieten sogar für 99 %. Das Krippensystem in der DDR war jedoch spätestens ab den 1970er Jahren gekennzeichnet durch Personalmangel und Raumnot. So heißt es in einem Ministeriumsbericht aus dem Oktober 1978, „daß die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten in den Kinderkrippen in keiner Weise mit der Entwicklung der Krippenplätze Schritt gehalten hat und sogar in den letzten Jahren gesunken“ war.[3] Florian von Rosenberg hält fest, dass es aufgrund der Arbeitsbelastung und vergleichsweise schlechten Vergütung des Krippenpersonals in den 1970er Jahren „zu einer regelrechten Flucht des Personals aus den Krippen“ gekommen sei. Im Durchschnitt habe bis zu ein Drittel des Personals dauerhaft gefehlt und insbesondere in den Großstädten der DDR war die Situation problematisch.[4] Zudem kam es in vielen Krippen zu massiven Überbelegungen. In den Volkwirtschaftsplänen von Leipzig und Görlitz war beispielsweise eine Auslastung von 125 bzw. 120–130 % vorgesehen. Dies führte dazu, dass nach Informationen des Ministeriums ein Großteil der Kinder mit nur knapp 2,5 Quadratmetern Raum auskommen musste.[5]

Die Berufsbilder Säuglingsschwester und Kinderkrippenerzieherin waren traditionell – wie alle erzieherisch-pädagogischen Berufe in der DDR – akademische Berufe und erforderten ein mehrjähriges Fachschulstudium.