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In Seite Wasserzweckverband:

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Ein Wasserzweckverband oder ein Abwasserzweckverband (fachsprachlich abgekürzt: WZV bzw. AZV) ist nach deutschem Landesrecht ein Zusammenschluss von Gemeinden zu einem Zweckverband, der diesen die zum Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zählende Aufgabe abnimmt, die Wasserversorgung, den Hochwasserschutz, die Gewässerunterhaltung oder die Abwasserbehandlung zu organisieren. Die gemeinsame Organisation dieser Aufgabe kann notwendig werden, um die angemessene Auslastung eines Klärwerks zu erreichen oder um die Wasserversorgung der Kommune über die Kapazität der eigenen Wassergewinnungsanlagen hinaus sicherzustellen oder einen wirkungsvollen Schutz vor Hochwässern zu erreichen. Auch die Unterhaltung von Fließgewässern ist bzw. kann Aufgabe eines Wasser(zweck)verbandes sein. Gerade in Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet oder dem Rhein-Main-Gebiet kann die krisensichere Beschaffung einer ausreichenden Menge an Trinkwasser zu einer komplexen Aufgabe werden, die den Bau eines Netzes von Fernleitungen und eine vielfache Verflechtung von Zweckverbänden erfordert.

Ein Zweckverband ist nicht zu verwechseln mit einem durch Bundesrecht geregelten Wasser- und Bodenverband.