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In Seite Umweltschutz:

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Seit 15. November 1994 verpflichtet Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland dazu, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen; zum 1. August 2002 wurde zusätzlich der Tierschutz eingefügt („Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere“):[1][2]

Es handelt sich um eine „Staatszielbestimmung“, die sich an den Gesetzgeber, die Verwaltung und die Rechtsprechung richtet.

Das deutsche Umweltrecht ist über zahlreiche Gesetze verstreut. Umweltwissenschaftler und Umweltjuristen fordern seit vielen Jahren, das Umweltrecht in einem Umweltgesetzbuch (UGB) kodifiziert zusammenzufassen und die Einzelvorschriften besser aufeinander abzustimmen. Die große schwarz-rote Koalition (2005–2009, Kabinett Merkel I) bzw. der damalige Umweltminister Sigmar Gabriel versuchten es; das Vorhaben scheiterte im Februar 2009 am Widerstand der bayrischen CSU.