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In Seite Tischfußball:

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Man geht davon aus, dass der erste Tischfußballtisch (in Europa) von dem Franzosen Lucien Rosengart (1881–1976) entwickelt wurde. Rosengart war damals ein Mitarbeiter des Automobilherstellers Citroën. In Anlehnung an diesen „Urtisch“ (bei dem die Stangen noch an den Kopfenden waren) baute die schweizerische Firma „Kicker“, sesshaft in Genf, ihre Tische. Die Tische waren in der Schweiz, in Deutschland und Belgien so beliebt, dass das Wort „Kicker“ in Deutschland zum Synonym für Tischfußball wurde. In der deutschsprachigen Schweiz werden die Tische umgangssprachlich „Töggelikasten“ genannt, in Österreich oft „Wuzzler“, gelegentlich auch „Wuzzlkasten“. Das erste Patent auf einen Kickertisch sicherte sich der Spanier Alejandro Finisterre im Jahre 1937.

Belegbare Patente weisen einen Engländer als Erfinder des Tischfußballs aus: Harold S. Thornton meldete am 14. Oktober 1922 ein Gerät mit Drehstangen beim Patentamt an. Sogar der grobe Aufbau des Urtisches entspricht den heutigen Tischen. Allerdings dauerte es weitere 30 Jahre, bis sich das Spiel auch in Deutschland etablierte. Erst im Jahre 1967 wurde die erste deutsche Meisterschaft durch eine Initiative der Bildzeitung ausgetragen. Zwei Jahre später wurde der DTFB gegründet.

Maßgeblich für die Entwicklung des ambitionierten Tischfußballsports in Deutschland war vor allem der Automatenvertrieb Löwen, dessen langjähriger Lieferant Leonhart ist. Löwen veranstaltete in den 1980er und 90er Jahren eine überregionale Turnierserie in Deutschland, die auch viele Topspieler aus den Nachbarländern anzog und deren jährlicher Höhepunkt die so titulierten „Deutschen Meisterschaften“ in Bingen, dem Hauptsitz von Löwen, war. 2000/01 zog sich Löwen aus wirtschaftlichen Gründen aus der Veranstaltung zurück. So wurde kurz darauf von aktiven Spielern der p4p e. V. (Players 4 Players Tischfussballvereinigung e. V.) gegründet, um die Turnierserie weiterzuführen.

Nach einem rechtskräftigen Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 23. Juni 2010 (Aktenzeichen 4 K 501/09) kann ein Verein, der Tischfußball betreibt, als gemeinnützig anerkannt werden.[1]