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In Seite Bieterverfahren (Immobilien):

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Als Bieterverfahren wird der Verkauf einer Immobilie bezeichnet, bei dem die Verkaufsseite keinen festen Kaufpreis vorgibt, sondern potenzielle Käufer dazu auffordert, Kaufangebote in individueller Höhe zu unterbreiten. Häufig wird hierbei eine Mindestsumme vorgegeben. Im Gegensatz zu einer Immobilienversteigerung sind weder die Angebote von potenziellen Käufern bindend, noch erhält die Person, die das höchste Gebot abgegeben hat, einen automatischen Zuschlag. Nach deutschem Recht bedürfen Immobilienverkäufe immer der notariellen Beurkundung (§ 311b BGB), weshalb sich sowohl der Käufer als auch der Verkäufer in Deutschland bis zur Erfüllung dieser Formvorschrift völlig frei für oder gegen den Kauf oder den Verkauf entscheiden können.[1] Besichtigungen der Immobilie im Rahmen des Bieterverfahrens werden häufig mit mehreren Interessenten gleichzeitig durchgeführt. Einzelbesichtigungen sind aber ebenso möglich, sofern der Verkäufer diese anbietet. Verkäufer versprechen sich vom Bieterverfahren in der Regel höhere Verkaufserlöse und ein beschleunigtes Verkaufsverfahren. Dies gilt insbesondere für stark nachgefragte Standorte. Käufer erhoffen in der Regel, ein Objekt in einer bevorzugten Lage erwerben zu können.