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In Seite Kongres Nowej Prawicy:

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Der KNP lehnt das derzeitige politische und wirtschaftliche System der Dritten Polnischen Republik ab und fordert eine Umbenennung des Staates. Des Weiteren solle das Rechtssystem zukünftig auf den römischen Grundsätzen Volenti non fit iniuria („Dem Einwilligenden geschieht kein Unrecht“) und Lex retro non agit (Rückwirkungsverbot) beruhen. Gleichzeitig lehnt der KNP jede staatliche Intervention in Bezug auf das Handelswesen und Privatleben ab und fordert die Einführung der Freien Marktwirtschaft sowie den Erhalt der derzeitigen Nationalwährung Złoty. Die Partei fordert auch eine Liberalisierung des Waffenrechts. Zudem sollen die polnischen Woiwodschaften auf lange Sicht mehr Kompetenzen erhalten und Polen in einen Föderalstaat umgewandelt werden.

Kurzfristig solle auch der Ausstieg Polens aus der Europäischen Union erfolgen. Dabei solle das Land jedoch das Schengener Abkommen und die Mitgliedschaft im gemeinsamen Wirtschaftsraum aufrechterhalten. Der polnische Senat solle laut KNP zukünftig nur noch 32 statt der derzeitigen 100 Mandate vergeben. Der amtierende polnische Präsident solle in diesem Zusammenhang ein zu zwei Dritteln gewichtetes Vetorecht erhalten. Dem Sejm solle hingegen fast jede politische Kompetenz entzogen werden und die Zahl der Abgeordneten von 460 auf 120 sinken. Die Regierung solle zudem zukünftig nur noch aus einem Premier und lediglich sechs Ministern bestehen. Der Premier dürfe nur die bereits festgelegten Ressorts Verteidigung, Äußeres, Inneres, Finanzen, Justiz und Wirtschaft mit Ministern besetzen.

Wirtschaftspolitisch fordert der KNP massive Steuersenkungen und eine vollständige Privatisierung aller noch in öffentlichem Besitz befindlichen Unternehmen. Dies umfasse auch eine Reform sowie Privatisierung der rechtlich-öffentlichen Medien und staatlicher Bildungseinrichtungen von der Grundschule bis zur Universität. Des Weiteren wolle der KNP die Ausgaben für das Militär und die Polizei erhöhen. Der KNP fordert weiterhin die Wiedereinführung der 1997 abgeschafften Todesstrafe für mit Vorsatz verübte schwere Straftaten. Eine Ehe dürfe zukünftig zudem nur ein Paar eingehen, das biologisch im Stande sei Nachwuchs zu zeugen. Hinzu kommt, dass der KNP die Versicherungs- und Rezeptpflicht abschaffen wolle und sowohl ein Recht auf Abtreibung als auch Sterbehilfe ablehnt.