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In Seite Umsiedler:

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Während der Zeit des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges waren von einer Umsiedlung viele Gruppen von Volksdeutschen betroffen. Zwischen 1939 und 1943 wurden sie unter der Losung „Heim ins Reich“ aus ihren (oft schon seit vielen Generationen bewohnten) nichtdeutschen Siedlungsgebieten in die eroberten Ostgebiete umgesiedelt. Es handelte sich um Verschiebungen von Menschen aus nationalstaatlichen Ideologien auf Initiative des Deutschen Reichs. Bei befreundeten oder vom Deutschen Reich abhängigen Staaten waren bilaterale Verträge Grundlage der Umsiedlungen, etwa der deutsch-sowjetische Grenz- und Freundschaftsvertrag vom 28. September 1939, bei militärisch besetzten Staaten wurde dies nicht als notwendig erachtet. Umsiedler wurden eingebürgert, womit sie für den Reichsarbeitsdienst dienstpflichtig und wehrpflichtig wurden. Für ältere Umsiedler gab es Ausnahmen von der Wehrpflicht.

Die Umsiedlung betraf folgende Volksgruppen und Gebiete:

  • Südtiroler, (Italien)
  • Deutsch-Balten, (Estland, Lettland)
  • Litauendeutsche, Litauen
  • Bessarabiendeutsche, (Rumänien)
  • Dobrudschadeutsche, (Rumänien)
  • Bukowinadeutsche, (Rumänien)
  • Bulgariendeutsche, (Bulgarien)
  • Galiziendeutsche, (Sowjetunion)
  • Wolhyniendeutsche, (Sowjetunion)
  • Ungarndeutsche, (Ungarn)
  • Untersteiermark, (CdZ-Gebiet Untersteiermark)
  • Bosnien, (Kroatien)
  • Slowenien, Provinz Laibach (Italien)
  • Luxemburg, (CdZ-Gebiet Luxemburg)

Die Umsiedlungsaktionen haben ihren Ursprung in Adolf Hitlers Reichstagsrede vom 6. Oktober 1939 zum Zerfall des polnischen Staates infolge der deutschen Besetzung. Darin äußerte er, das im „Zeitalter des Nationalitätenprinzips und des Rassegedankens“ eine „neue Ordnung der ethnographischen Verhältnisse“ notwendig sei. Am 7. Oktober ernannte er Heinrich Himmler zum Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums.[1] Das bezog sich nicht nur auf den Raum Polen, sondern sprach auch vom weiteren Osten und Südosten Europas, der mit „nichthaltbaren Splittern des deutschen Volkstums“ gefüllt sei. Zum einen versprach er sich davon, dass Minderheitenkonflikte in den Nationalstaaten verhindert werden. Zum anderen sollte das umzusiedelnde Menschenpotenzial das von Deutschland eroberte Polen sowie den polnischen Korridor besiedeln. Das erforderte wiederum, dass die ortsansässige Bevölkerung in den Ansiedlungsgebieten vertrieben oder umgesiedelt wurde. Davon waren allein im Warthegau zwischen 1939 und 1944 rund 630.000 polnische und jüdische Bewohner betroffen.

Größtenteils wurden die deutschstämmigen Umsiedler aus dem nordost- und südosteuropäischen Raum in den vom Deutschen Reich annektierten Teilen Polens angesiedelt, wie im Warthegau und im Generalgouvernement. Sie gerieten daher 1944/45 in den alle in den preußischen Ostprovinzen und Osteuropa lebende Deutsche erfassenden Prozess von Flucht und Vertreibung. In der Bundesrepublik Deutschland blieb der NS-spezifische Umsiedler-Begriff zur Bezeichnung einer Untergruppe der Vertriebenen von Bedeutung.

Im Holocaust diente der Begriff „Umsiedlung“, ähnlich wie „Endlösung“ und „Sonderbehandlung“, auch als euphemistische Tarnbezeichnung für den Transport der Juden in die Vernichtungslager.