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In Seite Beschäftigungsverhältnis:

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Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses bezeichnet in Deutschland allgemein eine berufliche Tätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dies kann ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Beamter, Soldat oder Richter sein oder ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis, welches grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht unterliegt (versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis).