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In Seite Dateiberechtigung:

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Die Dateiberechtigung ist ein Begriff aus der EDV, anhand der ein Systemadministrator in vielen Betriebssystemen verschiedene Zugriffsrechte der Benutzer oder Benutzergruppen auf Dateien oder Verzeichnissen erteilen kann.

Dadurch können beispielsweise in einem Netzwerk sehr viele unterschiedliche Zugriffsrechte auf die Benutzer und/oder die Benutzergruppen verteilt werden. Ein Benutzer kann somit auch mehreren Benutzergruppen zugeordnet sein, ohne dass es ausgeschlossen ist, dass er einen eigenen Benutzerzugang, innerhalb dessen er frei über Dateiberechtigungen entscheiden kann, erhält.

Klassische, untereinander kombinierbare Zugriffsrechte für Dateien und Ordner sind zum Beispiel Lesen, Schreiben, Lesen/Ausführen, Ändern und Vollzugriff.