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In Seite Arbeiterklasse:

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Nimmt man die in der amtlichen Statistik als Arbeitnehmer (die „Arbeiter“ und „Angestellte“ umfasst, auch die angestellten Manager) bezeichneten Personen als statistische Ersatzgröße für den Umfang der Arbeiterklasse, dann hat der Anteil der Arbeitnehmer (ein Begriff, der schon im 19. Jahrhundert als Gegenstück zu „Arbeitgeber“ geprägt wurde) an den Erwerbstätigen in einigen Industriestaaten im Zeitraum von 1980 bis 2008 insgesamt zugenommen. Während 1970 in der BRD noch 47 Prozent der Erwerbstätigen Arbeiter und Arbeiterinnen waren, hatte sich ihr Anteil bis 1996 fast auf ein Drittel reduziert (36 Prozent) und bis 2019 auf annähernd ein Fünftel mehr als halbiert (20,8 Prozent). Die Angestellten stellten 1970 knapp 30 Prozent der Erwerbstätigen dar, um die Jahrtausendwende die Hälfte und zwei Drittel im Jahre 2019.[1] Die Erwerbstätigen sind die „Arbeitnehmer“ und die „Selbständigen und die mithelfenden Familienangehörigen“ (letzteres sind also nicht nur „Kapitalisten“). Allerdings ist diese Betrachtung umstritten, weil so auch hochbezahlte Angestellte als Arbeitnehmer zählen. Umgekehrt gibt es viele selbständige Geringverdiener.