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Fiskal (Latein: fiscalis = die Staatskasse betreffend, ursprünglich: fiskus = geflochtener Korb, Geldkorb) war ein Vertreter der staatlichen Finanzverwaltung, der vor Gerichten die vermögenswerten (fiskalischen) Rechte des Kaisers oder eines Landesherrn vertrat.[1][2][3] Die ihm unterstellte Behörde war das Fiskalat.[4]

Das Amt des Fiskals gab es schon im römischen Recht (advocatus fisci)[5], es überdauerte den Untergang des römischen Reiches. Die Aufgabe des Amtes war es, die prozessuale Vertretung in Streitigkeiten über die dem Fiskus zustehenden Einnahmen und Rechte wahrzunehmen. Im 13. Jahrhundert setzte Kaiser Friedrich II. in Sizilien schließlich procuratores fisci vel curiae ein – die Einrichtung gilt als Ursprung für das europäische Fiskalat.[6]