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In Seite Konkurrierende Gesetzgebung:

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Befürworter eines Wettbewerbsföderalismus bezeichnen die Artikel 72 und 74 GG, die die Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung aufzählen, als das „Trojanische Pferd des Zentralismus“, weil der Grundsatz der gleichwertigen Lebensverhältnisse des Artikel 72 in ausschweifender Art und Weise ausgelegt werden könne und der Katalog des Artikel 74 inzwischen zu viele Bereiche umfasse. Das Problem der Länder dabei sei, dass ihrer Auffassung nach zu viele Kompetenzen an den Bund gehen.

Diesem vermeintlichen Problem wurde mit einer Grundgesetzänderung vom 27. Oktober 1994 erstmals versucht Rechnung zu tragen, als der Satzteil „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse“ durch „gleichwertige Lebensverhältnisse“ ersetzt wurde. Bundespräsident Horst Köhler hat jedoch für Akzeptanz für die ungleichwertigen Lebensverhältnisse in Nord- und Süd- bzw. Ost- und Westdeutschland geworben. Während Befürworter diese Äußerung nur als offenes Aussprechen einer Wahrheit ansahen, interpretierten Kritiker die Worte so, dass das Ziel der Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Ost und West als Verfassungsziel nun aufgegeben würde.

Insbesondere die neu eingeführte Abweichungskompetenz der Länder ist auf einige Kritik gestoßen. Sie führe dazu, dass erstmals in großem Umfang partielles Bundesrecht existiere, also solches, das nur in einigen Ländern gelte. Zudem sei aus dem Bundesgesetz nicht ersichtlich, ob und welche Landesgesetze mit abweichendem Inhalt ergangen sind. Denkbar seien auch Landesgesetze, die nur teilweise abweichen, sodass ein kompliziertes Regelungsgeflecht entstehe. Schließlich werde die Gefahr eines dauernden Hin und Her zwischen Bundes- und Landesgesetzgeber gesehen.