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In Seite Straßenverkehrsbehörde:

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Die Straßenverkehrsbehörde hat damit ordnungsbehördliche Funktionen und ist oft, historisch bedingt, einem kommunalen Ordnungsamt zugeordnet. Nach Verwaltungsreformen ist sie mancherorts organisatorisch nahe mit der Straßenbaubehörde, zum Beispiel dem Tiefbauamt, verbunden, mit der sie häufig zusammen arbeitet, formell aber deutlich von dieser zu unterscheiden.

In Deutschland kann die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle und die Fahrerlaubnisbehörde, umgangssprachlich oft Führerscheinstelle genannt, dem Amt zugeordnet sein, das auch die Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde übernimmt, dies muss aber nicht so sein. Die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, beispielsweise Erteilung bzw. Entzug der Fahrerlaubnissen sind nicht Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde im Sinne der deutschen StVO, auch die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr nicht. Ebenso ist die Erteilung der Erlaubnis zur besonderen Nutzung von Verkehrsflächen (Sondernutzungserlaubnis) nicht originäre Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde, sondern wird vom Baulastträger der Straße verwaltet.