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In Seite Filmproduktion:

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Bei Koproduktionen (auch Gemeinschaftsproduktion genannt) drehen mehrere Filmproduktionsgesellschaften (aus einem oder mehreren Ländern) gemeinsam einen Film. Sie tragen gemeinsam die damit verbundenen Risiken und teilen sich im Erfolgsfall Erlöse und Gewinne bei der Verwertung der Filme.

Bei einer Koproduktion kann man Mehrheits- bzw. Majoritäts- und Minderheits- bzw. Minoritätsproduzent unterscheiden. Der Haupt- bzw. Mehrheitsproduzent stellt mehr als die Hälfte des benötigten Geldes bereit und hat in der Regel auch das größte Mitspracherecht bei der Gestaltung der Filmproduktion, etwa der Besetzung der Rollen und Auswahl des Produktionsteams.

Eine Filmproduktion wird in der Regel dem Land zugerechnet, in dem der Mehrheits- bzw. Hauptproduzent seinen Sitz hat. Dies ist und bei manchen Filmfestivals von Bedeutung.

In Europa sind internationale Koproduktionen weit verbreitet. Sie machen zwischen 25 und 30 Prozent der europäischen Filmproduktion aus. Am größten ist ihr Anteil an der gesamten Filmproduktion in den kleineren Ländern, die in der Regel über weniger finanzstarke Filmgesellschaften verfügen. Aufgrund der Häufigkeit der internationalen Zusammenarbeit existieren zahlreiche Filmabkommen, die die Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg auch bürokratisch und organisatorisch erleichtern sollen. Für die EU-Staaten besteht seit 1992 das Europäische Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen. Daneben existieren zahlreiche bilaterale Abkommen, wie das vielfach angewandte Koproduktionsabkommen Österreich – Deutschland.