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In Seite Vorläufige Besitzeinweisung:

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Die Vorläufige Besitzeinweisung ist in Deutschland ein Mittel der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen) im Verwaltungsverfahrensrecht, um – auch ohne ein vollständiges Enteignungsverfahren bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss durchlaufen zu haben – bereits über Grundstücke oder Grundstücksteile privater Eigentümer verfügen zu können. Dabei wird in der Regel nach der Bestandskraft eines Rechtsplanes nur noch über das Wie (d. h. über einen finanziellen Ausgleich) entschieden, die Inanspruchnahme selbst gründet sich auf den jeweiligen rechtskräftigen Plan selbst.