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In Seite Poliklinik:

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Das Wort Klinik bezeichnete ursprünglich keine Institution, sondern die Unterrichtung von Medizinstudenten und jungen Ärzten, die überwiegend am Bett der Kranken in deren Wohnungen stattfand. Anfangs gab es „die städtische oder Poliklinik, welche darin besteht, daß die Kranken in ihren Wohnungen von den jüngern Aerzten besucht und behandelt werden, während der Lehrer, dem die Schüler über die Kranken Bericht erstatten, die Beobachtung für sich controlirt und die eigentliche Behandlung leitet.“[1], es gehörten aber auch die Kranken dazu, „welche den Consulationsort zu der Ordinationsstunde selbst besuchen“ konnten.[2]

Die erste Poliklinik im engeren Sinne richtete Christoph Wilhelm Hufeland 1796 in Jena ein. Hufeland erkannte, den Nutzen von Praxen vom Armenärzten, „das spärlichen Ausbildungsmaterial der Kliniken“ zu vergrößern.[3] Hufeland richtete 1810 als Teil der im gleichen Jahr gegründeten Berliner Universität ein bereits so genanntes „poliklinisches Institut“ ein. Täglich außer Sonntags fanden dort mittags von 11 bis 13 Uhr Konsultationen statt, wo neue Patentien aufgenommen und untersucht, neue Verordnungen verschrieben und Rezepte ausgestellt wurden.[4]

Später entwickelte sich der Begriff „Poliklinik“ von der Unterrichtung fort vor allem als Bezeichnung der Institution. Die Poliklinik war eine abgetrennte „Anstalt zur Behandlung von unbemittelten Kranken in der Sprechstunde zu Unterrichtszwecken.“[5]

Die Poliklinik entwickelte sich also aus der ambulanten Klinik, wie sie zum Beispiel von Philipp J. Horsch in Würzburg am 15. April 1807[6] am Juliusspital verwirklicht wurde, nachdem dies seinem Lehrer Franz Heinrich Meinolph Wilhelm noch untersagt worden war.[7]

Unter einer Poliklinik verstand man später auch die Zusammenfassung verschiedener Fachärzte in einer „Großpraxis“ (Ärztezentrum) mit Anschluss an ein Krankenhaus oder eine Klinik. Solche Polikliniken werden in Österreich, Dänemark, der Schweiz, den Niederlanden (und manchmal auch in Deutschland) Ambulatorium genannt.

In der DDR waren Polikliniken selbstständige staatliche ambulante Kliniken mit mindestens vier verschiedenen medizinischen Fachbereichen. Sie waren, mit Ausnahme einiger Universitätspolikliniken, nicht mit Krankenhäusern verbunden und waren die überwiegende Organisationsform ambulanter ärztlicher Behandlung in der DDR. Die Polikliniken hatten in baulicher Hinsicht häufig klinikähnliche Strukturen, waren aber meist nicht an ein Krankenhaus angeschlossen. Kleinere oder spezialisierte Einrichtungen (teilweise auch in Betrieben) wurden Ambulatorium, Landambulatorium oder Landambulanz genannt.

Nach der Wiedervereinigung wurde zunächst ihre Stilllegung zugunsten von Einzelpraxen niedergelassener Ärzte gesetzlich verordnet, teilweise blieben aber die Fachärzte auch in den alten Gebäuden, so dass es jetzt mancherorts mehrere organisatorisch getrennte Arztpraxen unter einem Dach gibt. Diese Einrichtungen werden meist „Ärztehaus“ genannt.

Nicht an Krankenhäuser gebundene staatliche Polikliniken existieren vor allem in Russland, in der Ukraine und in den meisten anderen ehemals sozialistischen Staaten.

Polikliniken im engeren Sinn gab und gibt es in der Bundesrepublik als Einrichtungen von Universitätskliniken. Daneben dienen auch Praxiskliniken, medizinische Versorgungszentren sowie verschiedene Formen von Ambulanzen in Krankenhäusern der ambulanten Versorgung.