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In Seite Sozialklausel:

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In den Landeshochschulgesetzen der Länder sind Sozialklauseln enthalten, die sicherstellen sollen, dass auch sozial schwächere Studenten das Studium finanzieren können.

In Hessen sind z. B. die Studiendarlehen für BAföG-Empfänger zinsfrei, in NRW brauchen Studenten, die Kinder bis 14 Jahre erziehen, keine Gebühren zahlen.