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In Seite Einkaufswagen:

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Wenn ein Auto mit einem Einkaufswagen zusammenstößt, haftet der Besitzer des Ladens, zu dem der Wagen gehört. Das gilt auch dann, wenn der Einkaufswagen vom Wind angetrieben ein Auto beschädigt. Der Ladenbesitzer muss dafür sorgen, dass Einkaufswagen ordnungsgemäß gesichert abgestellt werden.

Angenommen, ein Kunde entlädt auf dem Parkplatz den Einkaufswagen und lädt die Waren in sein Auto ein. Wenn nun der Einkaufswagen dabei wegrollt und dabei ein anderes Auto beschädigt, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Kunden für den Schaden auf. Entfernt sich der Kunde, ohne auf den Geschädigten zu warten, gilt das als Unfallflucht.

Beschädigt ein Kunde mit dem Einkaufswagen ein anderes Auto, während er ihn zu seinem Auto schiebt, kommt seine private Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Es ist kein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung, weil der Schaden nicht im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Autos entsteht. Erst zu dem Zeitpunkt, an dem das Auto des Kunden geöffnet ist, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung ins Spiel.

Allerdings kann es in anderen Ländern als Deutschland durchaus andere Urteile und Gepflogenheiten der Versicherungen geben, da diese immer auf nationalem Recht beruhen.