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In Seite Scheidungskind:

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Es gilt nach der Trennung bzw. Scheidung das grundsätzliche Recht des Kindes auf beide Elternteile, das ist Kinderrecht. Darum können die Mütter nicht alleine darüber bestimmen, ob die Vater-Kind-Beziehung nach einer Trennung oder Scheidung aufrechterhalten werden kann. Es gilt grundsätzlich das geteilte Sorgerecht über das Kind auch nach der Trennung oder Scheidung fortzuführen, was aber oft nicht konfliktfrei durchgeführt werden kann. Es gibt verschiedene Modelle, das Residenzmodell und das Wechselmodell, wie dies durchgeführt werden kann. Dabei wird das Sorgerecht meist nicht auf beide Eltern gleichermaßen verteilt. Oft wird die Beziehung zwischen Vater und Kind durch zu spärlich bemessene gegenseitigen Umgangskontakte zusätzlich gestört.

Väterorganisationen kritisieren die gesetzliche Regelung sowie ihre problematische praktische Umsetzung, bei der das Besuchsrecht von verbitterten Müttern oft torpediert wird. Die Kritik richtet sich an die Familiengerichte, welche im Gesetz vorgesehene Sanktionen gegen besuchsrechtsverweigernde Elternteile (meistens die Mutter) zu wenig oder gar nicht anwenden. Väterorganisationen befürchten ein gesellschaftspolitisches Sprengpotential sowie die Entwicklung einer vaterlosen Gesellschaft.

Sehr oft steht Elternrecht vor Kindesrecht. Kinder werden in den die Spannungen des Elternkonflikts mit einbezogen und fühlen sich dadurch zerrissen. Loyalitätskonflikte einzelner Elternteile oder anderer Familienmitglieder sind die Regel und auch im Prinzip nicht nachweisbar, was großes seelisches Leid beim Scheidungskind nach sich zieht.