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In Seite Territorialitätsprinzip:

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Dass ein Staat rechtlich auf seine eigenen Bürger einwirken und das gesellschaftliche und soziale Miteinander entsprechend rechtlich gestalten kann und muss, hat sich als Rechtsprinzip durchgesetzt. Schon in früheren Zeiten war in den meisten Kulturen ein Mitglied eines Stammes dem Recht und den Sitten dieses Stammes unterworfen, stand aber zugleich auch unter dessen Schutz. Dieses sogenannte Personalitätsprinzip knüpft also an der Person an, während das Territorialitätsprinzip an ein geografisches Gebiet anknüpft, auf dem ein Recht Anwendung findet.

Insbesondere im Strafrecht stellt sich oft die Frage nach dem anzuwendenden Recht. Welches Recht gilt in exterritorialen Gebieten (Schiffe in internationalen Gewässern, Flugzeuge über internationalen Gewässern, Botschaftsgebäude), für Militärangehörige im Auslandseinsatz, für Diplomaten, im Internet?

  • Im Strafrecht regelt es den Geltungsbereich des Strafrechts eines bestimmten Landes über die Taten auf seinem Territorium, in der Regel unabhängig davon, ob der Täter ein Bürger des Landes ist, oder nicht.[1]
  • Im Zivilrecht wird die Anwendbarkeit des Rechtes eines Landes auf entsprechende Rechtssubjekte und Sachverhalte zunächst insbesondere durch die lex rei sitae bestimmt, also das Recht der belegenen Sache. (Der Lageort einer Sache ist dann der Anknüpfungspunkt für das geltende Recht).
  • Die Anwendbarkeit des deutschen Sozialrechts richtet sich gemäß § 30 SGB I nach dem Wohnort oder dem gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen, soweit das über- oder zwischenstaatliche Recht oder das innerstaatliche Recht nichts anderes bestimmt.[2]
  • Im Steuerrecht regelt es in welchen Staat (Land, Kanton, Gemeinde usw.) ein Einkommen, ein Vermögenswert, oder eine Erbschaft versteuert werden, abhängig vom Erwerbsort und dem Hauptwohnsitz des Steuerzahlers. Strikt wird das Territorialitätsprinzip bei Immobilien angewandt, sie werden dort versteuert, wo sie liegen.
  • Für den Erwerb der Staatsangehörigkeit wird manchmal das Territorialprinzip als Synonym für ius soli verwendet (der Geburtsort und nicht die Staatsangehörigkeit der Eltern – ius sanguinis – entscheidet die Staatsangehörigkeit eines Kindes)

Bei Fällen mit Auslandsberührung bedarf es Regelungen darüber, welches Recht Anwendung finden soll. Solche Kollisionsfälle werden u. a. durch das Internationale Privatrecht und das Internationale Zivilverfahrensrecht geregelt.

Die Zulässigkeit extraterritorialer Wirkungen von nationalen Gesetzen nach dem Auswirkungsprinzip ist umstritten. Die extraterritorialer Rechtsanwendung entfaltet seine Wirkung auf ihren jeweiligen Adressaten auch durch den Druck, der daraus entsteht, dass ein Zugriff auf die Person, das Vermögen oder anderweitige Interessen des Adressaten bestehen kann. In diesem Zusammenhang dienen Regelungen wie die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 dem Ziel, dieser Rechtsanwendung innerhalb des eigenen Hoheitsgebietes Grenzen zu setzen.[3]