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In Seite Bundesamt für Logistik und Mobilität:

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Aufgrund des mit dem wirtschaftlichen Aufschwung der Bundesrepublik Deutschland Anfang der 1950er Jahre einhergegangenen Anstiegs des Güterverkehrsaufkommens[1] wurde im am 18. Oktober 1952 in Kraft getretenen Güterkraftverkehrsgesetz die Errichtung der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts zur „Herstellung und Gewährleistung der Ordnung im Güterfernverkehr innerhalb seiner verschiedenen Zweige und im Verhältnis zu anderen Verkehrsträgern“ vorgesehen.[2] Die Behörde wurde 1953 gebildet.[1]

Hans-Christoph Seebohm war ununterbrochen von 1949 bis 1966 Bundesminister für Verkehr; die sogenannten „Seebohm'schen Gesetze“ beschränkten Mitte der 1950er Jahre drastisch die Maße und Gewichte von LKW, um die Bahn wieder konkurrenzfähiger zu machen. Es gab eine Vielzahl von Regelungen zu beachten und zu kontrollieren. Bereits seit 1931 bedurfte der gewerbliche Güternahverkehr in Deutschland im Umkreis bis 50 km einer Genehmigung und der nachweislichen Fach- und Sachkunde. Die Lastkraftwagen trugen dazu Tafeln mit der Aufschrift nach dem Schema „Güternahverkehr Standort Gütersloh“, teils mit Nummer der Erlaubnis. Mit Auflagen wie Fahrtenbuch, Frachtbrief und Konzessionen noch strenger reglementiert, da u. a. in Konkurrenz zur Eisenbahn und Binnenschifffahrt und unter Verbrauch von importierten Rohstoffen wie Erdöl und Kautschuk, waren die gesetzlichen Bestimmungen beim gewerblichen Güterfernverkehr. Hierbei wurden die Schilder mit einem diagonalen roten Strich nicht durchgestrichen, sondern von weitem erkennbar gemacht. Die Interessenvertretung der Spediteure, der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, übernahm dieses verbotsähnliche Schema für das Kampagnen-Logo „fern schnell gut“.[3] Der Bereich 50 bis 150 km waren Bezirksfernverkehr und mit blauem Strich[4] markiert. Möbelwagen waren mit gelben Strich[5] unterwegs.

Zum 1. Januar 1994 wurde die Behörde mit dem Tarifaufhebungsgesetz in das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) umgewandelt.

Zum 1. Januar 2023 wurde die Behörde in Bundesamt für Logistik und Mobilität umbenannt.[1][6][7]