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In Seite Regierungspräsident (Deutschland):

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Regierungspräsident (RP) ist in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, früher auch in anderen deutschen Staaten oder Ländern, die Bezeichnung des Leiters der zugehörigen Landesbehörde (namentlich Bezirksregierung, Regierung, Regierungspräsidium oder veraltet auch „Der Regierungspräsident“ – analog noch heutiger kommunal ausgestellter Bescheide von dem „Der Oberbürgermeister“), die für einen Regierungsbezirk zuständig ist. Die Amtsinhaber sind (außer in Bayern) politische Beamte und werden vom jeweiligen Ministerpräsidenten ernannt. Als Spitzenbeamte werden sie nach Besoldungsordnung B besoldet. Je nach Einwohnerzahl des Regierungsbezirkes beginnt die Besoldung in Gruppe B 7 bzw. B 8. Der ständige Vertreter eines Regierungspräsidenten trägt die Amtsbezeichnung Regierungsvizepräsident (zumindest sofern es sich hierbei um einen Beamten handelt – anderenfalls lautet der Diensttitel „stellvertretender Regierungspräsident“).