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In Seite Immissionsschutz:

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Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Wild- und Nutztiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre, das Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.[1]

Der Begriff Immissionsschutz ist eng mit der Betrachtung vom jeweiligen Schutzobjekt (z. B. den Menschen) aus verknüpft. Nachteilige Einwirkungen werden im Hinblick auf das Schutzobjekt betrachtet, und Schutzmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der möglichen Auswirkungen auf dieses Schutzobjekt ausgewählt.

Der Immissionsschutz ist Teil des Umweltrechts; die zentrale Rechtsnorm bildet hierbei das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Zur Konkretisierung der Betreiberpflichten von genehmigungsbedürftigen Anlagen kann die Bundesregierungen weitere Rechtsverordnungen (Bundesimmissionsschutzverordnungen) erlassen (§ 7 BImSchG).

Das Immissionsschutzrecht ist das zentrale Genehmigungsrecht für die Industrie in Deutschland.