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In Seite Schriftsetzer:

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Die Ausbildungsdauer betrug in Deutschland drei bis dreieinhalb Jahre (in der Schweiz und in Österreich vier Jahre, in der DDR zwei Jahre), bei besonderer Begabung konnte schon nach zweieinhalb Jahren die Gesellenprüfung abgelegt werden. Der Schriftsetzer konnte nach der Ausbildung sämtliche notwendigen Schritte ausführen, um aus einem angelieferten Manuskript eine fertige Vorlage für den Druck herzustellen. Dazu musste er das Manuskript mit Satzanweisungen versehen, einen Entwurf anfertigen und die spätere Druckform durch das jeweilige technische Satzverfahren herstellen können. Er führte außerdem Korrekturen an dem erzeugten Satz durch und zerlegte die Druckform nach dem Druck wieder (Ablegen). Grundsätzlich musste der Setzer typografische Kenntnisse besitzen, um einen gut lesbaren Satz zu erzeugen.

Für den Bleisatz wurden als konkrete Inhalte der Ausbildung der Aufbau des Satzsystems und der Umgang mit den Werkzeugen des Arbeitsumfelds wie dem Winkelhaken, der Setzerahle und dem Setzschiff, eine Übersicht über die Anordnung der Setzregale und die Einteilung der Setzkästen/Schriftkasten sowie den Ausschlusskasten behandelt. (Die Maschinensetzer wurden dementsprechend in der Bedienung der jeweiligen Setzmaschine geschult.)

In der Ausbildung wurde nach der Zwischenprüfung am Ende eine Abschlussprüfung, die Gesellenprüfung, geleistet, welche die Ausbildung beendete. Sie umfasste einen Fertigkeits- und einen Kenntnisteil. Im Fertigkeitsteil wurden Fähigkeiten im Setzen von Mengentext und Tabellen, im Korrekturlesen und im Bearbeiten eines Umbruchs abgefragt, wobei die Geschwindigkeit bewertet wurde. Der Durchschnitt nach einer Stunde Satz lag bei 30 bis 35 Zeilen auf eine Breite von 20 Cicero (1 Cicero = 12 Punkt = 4,513 mm). Bevor bei der Prüfung mit dem Mengentext begonnen wurde, setzte man in einer Zeile das Alphabet so oft ab, bis die Zeilenbreite gefüllt war. Die Anzahl der Buchstaben wurde als Berechnungsgrundlage für die geschaffte Textmenge genommen. Hinzu kam das Setzen einer Tabelle mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden plus das Entwerfen und Setzen einer sogenannten „Akzidenz“, was mit „Familien-“ oder „Kleindrucksache“ übersetzt werden kann (z. B. ein Flugblatt, eine Anzeige, ein Prospekt oder ähnliches). Nach Ablauf der Zeit wurden mit einer Handpresse, mit deren Handhabung man bereits vertraut war, Korrekturabzüge angefertigt, die zusätzlich auf Fehler gelesen wurden. Der schriftliche Kenntnisteil bestand aus einem Diktat, Fachkenntnisfragen und Fragen zu Wirtschafts- und Sozialkunde.

Obwohl sich der Beruf des Schriftsetzers im Laufe der Jahre meist den aktuellen Anforderungen anpasste, wurden im Rahmen einer Modernisierung der Ausbildungsberufe die Berufe Schriftsetzer/-setzerin für den Gestaltungsbereich der Industrie, Reprohersteller/-herstellerin, Werbe- und Medienvorlagenhersteller/-herstellerin, Reprograf/Reprografin und Fotogravurzeichner/-zeichnerin durch § 14 der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter für Digital- und Printmedien/zur Mediengestalterin für Digital- und Printmedien“ vom 4. Mai 1998 (BGBl. I S. 875) aufgehoben.

Der Beruf wurde in Einzelfällen bis etwa 1980 (in der DDR bis 1990) ausgebildet, jedoch waren ab etwa 1970 mehr die typografischen Inhalte wesentlich, da der Bleisatz hier schon stark im Rückgang war. Nach der Ablösung des Buchdrucks durch den Offsetdruck wechselten viele Setzer zum Fotosatz und später an einen Computer-Arbeitsplatz und zum digitalen Schriftsatz. Der Schriftsetzer ist somit der Vorläufer des Mediengestalters Digital und Print (Schweiz: Polygraf/-in, Österreich: Fachmann/-frau für Medientechnik). Diese Berufsbezeichnung hat den Schriftsetzer als Ausbildungsberuf abgelöst.

An der Lehrabschlussprüfung wurde gemäß Berufsbildungsreglement von 1949 in folgenden praktischen Arbeiten geprüft: glatter Satz je eine Stunde in Garamond Antiqua und 1 Stunde in Fraktur (Mindestleistung 1.450 Buchstaben pro Stunde bei fehlerfreiem Satz, ab ca. 1960 nur noch in Antiqua), Titelsatz, Umbrechen von 8 Seiten mit Eingangs- und Ausgangskolumne sowie Fußnoten und Einbau von Klischees, Tabellensatz, Akzidenzsatz, Inseratsatz, Korrigieren und Ablegen. Die theoretische Prüfung beinhaltete die mündliche Abfrage von Berufskenntnissen sowie schriftliche Arbeiten in der ausgeübten sowie einer zweiten Landessprache.