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In Seite Berufsakademie:

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Die ersten Berufsakademien wurden 1974 in Baden-Württemberg gegründet. Mit den Berufsakademien sollte eine praxisnahe Alternative zum klassischen Studium geschaffen werden. Die Studierenden wurden auf Hochschulniveau noch während des Studiums auf die spezifischen Anforderungen der beteiligten Unternehmen vorbereitet. Die neun staatlichen Berufsakademien in Baden-Württemberg wurden zum 1. März 2009 zusammengefasst und als seitdem rechtlich unselbstständige Studienakademien in die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) überführt. Die DHBW wurde in diesem Zusammenhang in das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (LHG) aufgenommen.

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands kooperierte Baden-Württemberg zunächst mit den drei südlichen DDR-Bezirken, aus denen im Herbst 1990 der Freistaat Sachsen gebildet wurde. Daraus erwuchs eine dauerhaft angelegte Aufbauhilfe, die die Gründung der Staatlichen Berufsakademien in Sachsen beförderte. Die Berufsakademien in Sachsen wurden auf Grundlage des sächsischen Berufsakademiegesetzes im Jahr 2017 in eine einzelne Berufsakademie Sachsen als Anstalt des öffentlichen Rechts mit sieben zugehörigen (rechtlich unselbständigen) Staatlichen Studienakademien (Bautzen, Breitenbrunn, Dresden, Glauchau, Leipzig, Plauen, Riesa) umgewandelt.

Staatlich anerkannte Berufsakademien in privater Trägerschaft auf Basis entsprechender Landesgesetze gibt es in:

  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein

In Berlin (Fachbereich der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) gibt es im Rahmen einer Hochschule entsprechende duale Ausbildungsgänge nach dem Konzept der Berufsakademie.

In den anderen Ländern, wie z. B. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz existieren ebenfalls Berufsakademien, jedoch ohne dass die betreffenden Institutionen dem tertiären Bildungssektor angehören. Deren fachliches Profil orientiert sich an klassischen Ausbildungsberufen wie z. B. den Pflegeberufen. In Baden-Württemberg wurde versäumt, die Bezeichnung „Berufsakademie“ zeitgleich mit deren Einrichtung markenrechtlich zu schützen. Im Landeshochschulgesetz ist zwar der Gebrauch dieses Begriffs geregelt, jedoch sind diese Vorschriften nur innerhalb der Landesgrenzen gültig.

Das im Oktober 2002 in Niedersachsen novellierte Berufsakademie-Gesetz erlaubt es niedersächsischen Berufsakademien, nach einer Akkreditierung Bachelor-Abschlüsse als staatliche Abschlussbezeichnung zu vergeben. Seit Juli 2004 bieten bundesweit die ersten vier niedersächsischen Berufsakademien (Hameln, Hannover, Lingen und Vienenburg) akkreditierte duale Bachelor-Studienprogramme an. Im Jahr 2005 sind die Bachelorstudiengänge der Berufsakademien Göttingen und Leer ebenfalls akkreditiert worden.

Im Juni 2005 hat auch die Hamburgische Bürgerschaft ein Berufsakademiegesetz verabschiedet. Dieses Gesetz ist im Vergleich zu den BA-Gesetzen anderer Bundesländer in zwei Punkten ungewöhnlich. Erstens erlaubt es sowohl die Einrichtung staatlicher BAs, als auch staatlich anerkannter BAs in privater Trägerschaft und zweitens nennt es als staatl. Abschlussbezeichnung Hamburger Berufsakademien nur den Bachelor. Als erste Hamburger BA hat die staatlich anerkannte, private BA-Hamburg im Oktober 2006 ihren Betrieb aufgenommen.[1]

Trotz fehlendem Berufsakademie-Gesetz wurde im Jahre 2008 in Mecklenburg-Vorpommern die Berufsakademie Mecklenburg-Vorpommern[2] gegründet und im Dezember 2008 in das Handelsregister Rostock eingetragen. Die BA Mecklenburg-Vorpommern kooperiert mit Hochschulen aus dem europäischen Bologna-Hochschulraum und erlangt auf diese Weise eine gleichwertige staatliche Anerkennung.