Citation Hunt

Das unten stehende Wikipedia-Snippet wird von keiner verlässlichen Quelle unterstützt. Kannst du eine finden?

Klicke auf Verstanden!, um zu Wikipedia zu gehen und das Snippet zu reparieren, oder Nächstes!, um ein anderes zu sehen. Viel Glück!

In Seite Staatsvertrag über Mediendienste:

"

Der Geltungsbereich des MDStV war von Beginn an umstritten. Unklar war vor allem die Abgrenzung zwischen den zulassungsfreien Mediendiensten und den zulassungspflichtigen Rundfunkangeboten nach dem Rundfunkstaatsvertrag vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund von Rundfunkrecht und Presserecht (Stichworte: Rundfunkbegriff, elektronische Presse). Schwierigkeiten bereitete beispielsweise die Einordnung von Video-on-Demand, Near-Video-on-Demand und Streaming Media.[1]

Im Jahr 2001 wurden in Nordrhein-Westfalen auf Behördenanordnung nach § 22 Abs. 3 MDStV mehrere Webseiten gesperrt, was über den juristischen Bereich hinaus in der Öffentlichkeit zu Diskussionen führte.[2]

Umstritten waren auch die Anbieterkennzeichnung nach § 10 Abs. 2 MDStV[3] und die Haftung der Betreiber von Meinungsforen im Internet, § 9 Nr.2 MDStV.[4]