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In Seite Bauernrepublik:

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Der Wortbestandteil Republik verweist auf die Begriffe Staat und Territorium und bedeutet auch das Fehlen einer gräflichen, königlichen oder kirchlichen Herrschaft/Unterordnung. Demokratische Entscheidungsfindungsprozesse innerhalb von Bauernrepubliken erweisen sich jedoch, streng genommen, als eine Form der kommunalen Selbstverwaltung. Von der Gebietsgröße her entsprechen die meisten Bauernrepubliken eher heutigen politischen Gemeinden oder Landkreisen. Von daher nimmt es nicht wunder, dass es in der Zeit des Bestehens von Bauernrepubliken dort zugleich Ebenen der Staatlichkeit gab, der etwa Königsfreie verpflichtet waren. Das lässt einige Historiker zögern, den Begriff Bauernrepublik zu benutzen. Zumeist waren diese, aus heutiger Sicht näher an einer Oligarchie oder Plutokratie dran, als an der eigentlichen Republikform, wobei sich nicht sicher sagen lässt, dass die „Oligarchen“ automatisch über mehr Geld und explizit dadurch über mehr Macht verfügten. Es wird jedoch allgemein davon ausgegangen und so passt der Begriff „Bauernplutokratie“ eher ins Bild.[1]

Ebenso stellt sich die Frage, an welchem Punkt der Umwandlung von Bauernrepubliken in Territorien des Typs, wie sie im Mittelalter vorherrschend waren (etwa im Fall der Entstehung der Grafschaft Ostfriesland) die Verhältnisse mit dem Ideal der „Republik“ inkompatibel wurden. In Dithmarschen blieb dies aus, da von Beginn an eine Großbauern-Oligarchie vorherrschte, welche erblich in den Geschlechterverbänden weitergegeben wurde.

Ferner ist unklar, ob Gebiete, die Territorialherren Zuwanderern zur Kolonisation zur Verfügung gestellt hatten, durch die Gewährung von Autonomierechten oder ihre Erkämpfung zu Bauernrepubliken wurden oder ob in diesen Fällen die andauernde formale Souveränität der anwerbenden Landesherren über „ihr“ Gebiet maßgeblich ist. Dieses Problem spielt in den Landschaften Stedingen und Bregenzerwald eine zentrale Rolle. Eine Ausnahme stellt hier Dithmarschen, hier ist es klar, dass das Land lange Zeit nicht interessant für die umliegenden Herrscher und dann bis ca. 1600 durch gute Außenpolitik, als auch kämpferischer Handlung, formal frei war.