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In Seite Angestellter:

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Während in einzelnen Wissenschaften weiterhin zwischen Angestellten und Arbeitern differenziert wird, verschwimmen die Konturen dieser Begriffe in der Umgangssprache. Eine der Ursachen für das Fehlen eines hinlänglich präzisen Begriffes liegt darin, dass eine funktionale Unterscheidung der Tätigkeiten von Angestellten und Arbeitern oft nicht möglich ist, insbesondere wenn es sich um gemischte Tätigkeiten handelt.[1] Arbeiter verrichten physiologisch gesehen jedenfalls überwiegend mittlere bis schwere körperliche Tätigkeit; sie erhalten einen Arbeitslohn, dessen Lohnniveau meist unterhalb des Einkommensniveaus eines Angestellten liegt. Die Einkünfte des Angestellten heißen Gehalt. Im Einkommensteuerrecht werden Lohn und Gehalt als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zusammengefasst.

Die Stellung im Beruf bleibt ein spürbares Diskriminierungsmerkmal.[2] So leben im Industrieunternehmen Produktionsarbeiter und Mitarbeiter der Verwaltung oft in getrennten Welten: unterschiedliche Arbeitszeiten, getrennte Arbeitsstätten und Kantinen, andere Arbeitskleidung und eine andere Arbeitssicherheit bei Angestellten und Arbeitern.[3]

Mit dem Angestellten ist nach wie vor insbesondere ein sozialer Status verbunden, der ihn vom Arbeiter und vom Beamten unterscheidet (soziale Schicht). Diese soziale Differenzierung zwischen Angestellten oder Arbeitern besteht auch in anderen Kulturkreisen (englisch clerk, white collar worker für Angestellte, englisch worker, Blue collar worker für Arbeiter). Die Unterscheidung von Angestellten und Arbeitern beruhte bis Anfang der 2000erJahre auf arbeits-, sozial- und tarifrechtlichen sowie funktionalen und soziokulturellen Merkmalen. Eines der zentralen Themen der Debatte ist die Konvergenz u. a. durch entsprechende Änderungen von Gesetzen und gemeinsamen Entgelt-Rahmenabkommens bzw. Entgelt-Rahmentarifverträgen. Bis in die 2000er Jahre wurden in Deutschland die Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeitern auch in Tarifverträgen abgebildet. Unterschiedliche Systeme für die Eingruppierung und Entgeltdifferenzierung waren üblich. Arbeiter besaßen eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende, Angestellte galten mit sechs Wochen zum Quartalsende als besser geschützt. Funktional übernehmen Angestellte überwiegend Tätigkeiten in der Administration, der Konstruktion usw., während Arbeiter in der Produktion oder der Logistik beschäftigt sind. Typische Berufe von Angestellten sind z. B.: Kaufmann/-frau für Büromanagement, Bankkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Fachinformatiker/-in, u. a. Bis zum Jahr 2004 waren für Arbeiter bzw. Arbeiterinnen die Landesversicherungsanstalten, für Angestellte die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zuständig. Letztere Differenzierung wurde im Januar 2005 im Rahmen der Organisationsreform in der Rentenversicherung abgeschafft.