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In Seite Störsender:
"Störsender können gezielt genutzt werden, um anderen das Benutzen einer Frequenz oder eines ganzen Frequenzbandes zu erschweren, hier spricht man dann auch von einem (englisch sogenannten) radar jamming transmitter, zudem verkürzt und entlehnt Jammer, oder auch Noise Jamming genannt. Über solche Störsender kann ein breitbandiges Rauschen oder hochfrequente Pulse ausgesendet werden, um so die ursprünglichen Funkwellen absichtlich zu überlagern und damit den Gegner zu stören.
Störsender werden im militärischen Umfeld als Teil der so genannten elektronischen Gegenmaßnahmen schon lange eingesetzt, beispielsweise Funkmessstörsender (FuMS) im Zweiten Weltkrieg von der deutschen Wehrmacht zur Störung des feindlichen Radars. Während dieser Zeit versuchte man auch in Deutschland, den Empfang ausländischer Feindsender durch Störsender zu verhindern. Dies war aber nur teilweise möglich, da die eigenen deutschen Sender nicht beeinträchtigt werden durften.
Mobile Störsender können beispielsweise 1 bis 2 kW Sendeleistung auf 6000 Frequenzen erreichen.
Auch im zivilen Bereich werden Störsender eingesetzt. Zum Beispiel dürfen deutsche Justizvollzugsanstalten und Jugendstrafanstalten technische Geräte betreiben, die Frequenzen stören oder unterdrücken, die der Herstellung oder Aufrechterhaltung unerlaubter Funkverbindungen auf dem Anstaltsgelände dienen.[1] Dabei müssen die Rahmenbedingungen der Bundesnetzagentur beachtet werden. Sofern die Nutzungsbeeinträchtigungen (außerhalb des Anstaltsgeländes) nicht erheblich sind, bedarf es dazu keiner Frequenzzuteilung (§ 91 Abs. 1 Satz 4 TKG).
Im August 2016 wurde bekannt, dass in der Justizvollzugsanstalt St. Pölten in Österreich seit einigen Wochen Störsender gegen Mobiltelefonie getestet wurden; laut Vollzugsdirektion im Justizministerium mit einigem Erfolg, sodass nur Kontaktaufnahmen unter Gefangenen verhindert werden und doch Mobiltelefonie im Freien nicht gestört wird. Es soll noch ein zweites System auf seine Eignung geprüft werden. Die Kosten, 27 JVAs in Österreich mit solchen Handyblockern auszustatten, werden auf einige Millionen Euro geschätzt. Die Kommunikation der Justizwachebeamten über Funkgeräte wird dabei nicht beeinträchtigt. Pro Monat werden österreichweit in den Justizanstalten etwa 60 bis 70 Handys bei Häftlingen entdeckt.[2]
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