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In Seite Neutralität (internationale Politik):

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Eine jahrhundertealte Tradition hat die Neutralität in der Schweiz: Nach einer längeren Phase expansiver Politik bedeutete die schwere Niederlage in der Schlacht bei Marignano im Jahre 1515 das Ende der eidgenössischen Machtpolitik. Vom Wiener Kongress wurde diese De-facto-Neutralität dann 1815 völkerrechtlich anerkannt. Allgemein wichtiger wurde der Begriff, als die modernen Staaten entstanden. Nach der Zeit Napoleons entschieden sich im 19. Jahrhundert einzelne Staaten dazu, sich prinzipiell neutral zu verhalten. Sie traten keinen Bündnissen bei. Zu ihnen gehörte das 1830 entstandene Belgien, dem die Großmächte die Neutralität zusicherten.

1899 und 1907 haben die Haager Friedenskonferenzen genauer definiert, welches Verhalten von einem neutralen Staat zu erwarten ist. Er hat sich schon in Friedenszeiten so zu verhalten, dass er im Kriegsfall glaubhaft feststellen kann, keine der Kriegsparteien zu bevorzugen bzw. zu benachteiligen und an keinen Kampfhandlungen teilzunehmen oder sie zu fördern. Dabei geht es nicht nur um militärische Angelegenheiten, sondern ebenso um wirtschaftliche Beziehungen, die neutral zu gestalten sind. Das Verhalten des Neutralen umfasst somit nicht nur die formale Bündnisfreiheit, sondern auch das Glaubhaftmachen der neutralen Haltung. Nur so kann der Neutrale allenfalls vermeiden, im Krieg als potentieller Gegner präventiv angegriffen zu werden.

Der Erste Weltkrieg begann mit der Verletzung der belgischen Neutralität durch Deutschland. Im Laufe des Krieges blieben einige der neutralen Staaten neutral (die Niederlande, die Schweiz und die skandinavischen Staaten), andere traten schließlich einem der beiden Bündnisse bei (z. B. die USA der Triple Entente als assoziierte Macht). Ob die Neutralität eines entsprechend neutralen Landes respektiert wurde, lag allein an militärischen und außenpolitischen Erwägungen potentieller Angreifer.

Ähnlich war es im Zweiten Weltkrieg. Eine Reihe von Staaten blieb neutral: Schweden etwa lieferte Eisenerz für die deutsche Kriegsindustrie, nahm aber deutsche Flüchtlinge auf. Spanien ließ deutsche Schiffe wie die der anderen Seite spanische Häfen anlaufen. Die Schweiz lieferte Kriegsmaterial und diente dem nationalsozialistischen Deutschland mit der wirtschaftlichen Nutzbarmachung von Raubgold, fungierte aber andererseits gleichzeitig als Horchposten der Alliierten inmitten des deutschen Machtbereichs. Andere ursprünglich neutrale Länder wie die Niederlande und Norwegen wurden hingegen von Deutschland besetzt.

Im völkerrechtlichen Sinne wird Neutralität heute vor allem militärisch definiert: Neutral ist, wer keiner offensiv kriegführenden Kriegspartei oder keinem militärischen Bündnis angehört. Ein Verteidigungskrieg ist einem neutralen Land aber erlaubt, in gewissen Fällen ist es sogar dazu verpflichtet.